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 am 09.09.2 02.Ihr Untertitel
 


 Anmeldung Brauchbarkeitsprüfungen (BP) JJ 24/25


Prüfungstermine (Bitte nur einen der nachfolgenden Termine wählen!)



 

 



Hinweise zu den Brauchbarkeitsprüfungen des JHTV e.V.


Anerkennung der Brauchbarkeitsprüfungen des JHTV e.V.
Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung zur Stöber- und Nachsuchenprüfung von Jagdhunden des JHTV e.V. wurde vom  

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und dem Landesjagdverband Sachsen anerkannt.


Es ist möglich, dass es bei lokalen Unteren Jagdbehörden Probleme bei der Anerkennung Ihres Prüfungszeugnisses geben kann. In diesem Fall können wir Sie durch die Weitergabe von Informationen unterstützen. Sollte eine juristische Klärung notwendig werden, so müssen Sie diese eigenständig herbeiführen.


Lesen Sie vor der Anmeldung die Prüfungsordnung genau und schätzen Sie für sich ein, ob ihr Hund die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen kann.



Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine E-Mail mit der Rückmeldung darüber, ob Sie einen Prüfungsplatz an Ihrem Wunschtermin bekommen haben, ob wir Ihnen einen Platz an einem anderen Termin anbieten können oder dass alle Prüfungsplätze belegt sind. Wenn wir Ihnen keinen Prüfungsplatz mehr anbieten können, nehmen wir Sie auf Wunsch in eine Warteliste auf.


Mit der Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Überweisung des Nenngelds. Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurückerstattet. Wenn das Nenngeld bis zum Stichtag nicht eingegangen ist, wird der Prüfungsplatz weiter vergeben. Das Nenngeld finden sie in unserer Gebührenordnung.

Bei Prüfungen im Gatter, ist die Gatter-Gebühr zuzüglich am Prüfungstag im Gatter zu entrichten.

Die Einladung zur Prüfung mit allen weiteren Informationen (Beginn, Treffpunkt etc.) erhalten Sie per E-Mail etwa 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.


 
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